Landtagswahlen
Allgemeine Informationen
Bei den Landtagswahlen werden die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt. Die 110 Mandate werden anhand der Zweitstimmen auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien und Wählergruppen besetzt. Die Reheinfolge der Personen auf den Landeslisten ist hierbei bindend.
Das Gebiet der Kreisstadt Dietzenbach liegt im Landtagswahlkreis 45 – Offenbach Land II. Zu diesem gehören auch die Städte Heusenstamm, Mühlheim am Main und Obertshausen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt. Die 110 Mandate werden anhand der Zweitstimmen auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien und Wählergruppen besetzt. Die Reheinfolge der Personen auf den Landeslisten ist hierbei bindend.
Das Gebiet der Kreisstadt Dietzenbach liegt im Landtagswahlkreis 45 – Offenbach Land II. Zu diesem gehören auch die Städte Heusenstamm, Mühlheim am Main und Obertshausen.
Wahlergebnisse
finden Sie hier
Weitere Informationen
finden Sie beim Hessischen Landeswahlleiter


