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Abteilung Öffentlichkeitsarbeit/Presse

Frau Petra Braun
Dieselstraße 8
63128 Dietzenbach

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Fax: 06074 373 9 389

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Alters- & Ehejubiläen

Veröffentlichungen in der Presse - Antrag auf Datenübermittlungssperre

Rubrik
Rubrik "Wir gratulieren" in der Presse
"Wir gratulieren" in der Stadtpost

Ab dem 70. Lebensjahr gratulieren die Offenbach-Post und Dietzenbacher Stadt-Post Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürgern zum Geburtstag. Wer hier nicht genannt sein möchte, hat die Möglichkeit, einen einmaligen Antrag (auch telefonisch) auf Datenübermittlungssperre für Alters- und Ehejubilare zu stellen. 

Wer allerdings dauerhaft keine Presseveröffentlichung möchte, kann einen Antrag auf Datenübermittlungssperre stellen - die Geburtstagsdaten werden dann generell für Veröffentlichungen gesperrt. Entsprechende Formulare sind an der Info-Zentrale der Stadtverwaltung, Dieselstraße 8, und im Bürgerbüro (Altstadt) erhältlich. Der persönlich unterschriebene Antrag kann auch formlos unter Angabe von Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum bei der Stadtverwaltung – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – eingereicht werden.
 
Ehejubiläen (ab Silberne Hochzeit), die beim Standesamt bekannt sind, werden hingegen erst nach Rückfrage bei den Jubilaren mit deren Einwilligung veröffentlicht. Aus technischen Gründen sind nicht alle Ehejubiläen erfasst. Wer eine Veröffentlichung in der Zeitung möchte, sollte daher sein Jubiläum bei der Stadtverwaltung rechtzeitig - spätestens 14 Tage vor dem Termin - melden.
 
Zum 90., 95. oder 100. Geburtstag sowie zur Goldenen, Diamantenen, Eisernen Hochzeit berichtet die Offenbach-Post auf Wunsch ausführlich. 

Ehrung der Alters- und Ehejubilare

Familienstammbuch
Familienstammbuch
Urkundenmappe als Familienstammbuch

Zum 90., 95.,100. und jedem weiteren Geburtstag, sowie zur

Goldenen Hochzeit                (50 Jahre)
Diamantenen Hochzeit         (60 Jahre)
Eisernen Hochzeit                 (65 Jahre)
Gnaden Hochzeit                   (70 Jahre)
Kronjubiläum                          (75 Jahre)
 
gratulieren der Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach, der Landrat des Kreises Offenbach und der Hessische Ministerpräsident, ab Eiserner Hochzeit sowie dem 100. und jedem weiteren Geburtstag außerdem auch der Bundespräsident. Diese Ehrungen basieren auf einem Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten. 

Auf Wunsch besucht der Bürgermeister oder ein Mitglied des Magistrats die Altersjubilare ab dem 90. Geburtstag und die Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit. 
 
Bislang erhalten alle Dietzenbacher Seniorinnen und Senioren ab dem 75. Geburtstag eine schriftliche Gratulation des Bürgermeisters. Da der Anteil der älteren Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren rapide anwachsen wird, soll es ab dem 1. Januar 2011 nur noch zum 75., 80., 85. und ab dem 91. Geburtstag eine Glückwunschkarte geben.