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Frau Karin Filoro
Dieselstraße 8
63128 Dietzenbach

Tel.: 06074 373-247
Fax: 06074 373 9 247

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Ortsgerichtsvorsteher der Kreisstadt Dietzenbach

Herr Manfred Rühl
Dieselstraße 8
63128 Dietzenbach

Tel.: 06074 373-247
Fax: 06074 373 9 247

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Ortsgericht

Ortsgericht
In Hessen bestehen in allen Städten und Gemeinden Ortsgerichte nach den Vorschriften des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OrtsGerG) vom 6. 7. 1952 (GVBl. S. 124).

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz (§ 2 OrtsGerG). Sie unterstehen der Aufsicht des Amtsgerichtspräsidenten bzw. -direktors.

Der Ortsgerichtsvorsteher nimmt öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden vor, bearbeitet Sterbefallsanzeigen für das Nachlassgericht , erteilt den ordentlichen Gerichten Auskünfte über die Verhältnisse der Personen in seinem Bezirk, errichtet Nachlassinventare u. ä. (§§ 13 - 15 OrtsGerG).

Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen

Manfred Rühl
Ortsgerichtsvorsteher Manfred Rühl
Manfred Rühl

Der Vorsteher ist zusammen mit einem der Schöffen für Nachlasssicherungen (z. B. durch Versiegelung oder Sicherstellung) zuständig (§ 16 OrtsGerG).

Der Vorsteher und zwei Schöffen nehmen Grenzfeststellungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden vor (§§ 17, 18 OrtsGerG).

Jedes Ortsgericht ist mit einem Ortsgerichtsvorsteher und wenigstens vier Ortsgerichtsschöffen besetzt. Die Ortsgerichtsmitglieder werden von der Gemeinde nach entsprechender Wahl durch die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) vorgeschlagen und vom Amtsgerichtspräsidenten bzw. -direktor ernannt.

Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre (§ 7 OrtsGerG). Mitglied eines Ortsgerichts kann sein (§ 8 OrtsGerG), wer in dem Bezirk des Ortsgerichts wohnt, "allgemeines Vertrauen" genießt und lebenserfahren und unbescholten ist. Zudem sollte er/sie mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Rechtsanwälte und Notare können nicht Ortsgerichtsmitglieder sein.

Den Ortsgerichtsvorsteher Manfred Rühl erreichen Sie zu den nachfolgend genannten Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude in der Dieselstraße 8. Der Raum ist im Eingangsbereich ausgeschildert.

Sprechzeiten des Ortsgerichtsvorstehers


Wochentag Vormittag Nachmittag

Donnerstag

09:00 - 11:00 Uhr

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Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Streitschlichtung" des Hessischen Ministeriums für Justiz.