Ahmadiyya-Moschee: Erster Stadtrat hat keine Genehmigung erteilt!
In der Pressemitteilung der FDP Dietzenbach vom 21. Februar 2010, wie sie auch von der Offenbach-Post in der Ausgabe vom 23. Februar zitiert worden ist, heißt es wörtlich:
„Es liegt der Fakt vor, dass die Ahmadiyya-Leute das ehemalige Firmengebäude im Theodor-Heuss-Ring 48 gekauft haben. Nach eigenem Bekunden taten sie dies erst, nachdem ihnen eine Genehmigung zur Umwidmung in eine Moschee vom Ersten Stadtrat zugestanden worden sei. Die Verwaltungsspitze allerdings erklärt, es läge ja noch gar kein Antrag auf (…) Umwidmung auf eine Moscheenutzung vor.“
Erster Stadtrat Dietmar Kolmer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Behauptung, er habe der Ahmadiyya-Gemeinde eine Genehmigung zur Umwidmung des Gebäudes in eine Moschee erteilt und gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
„Im Zuge der Bauberatung durch die städtische Fachabteilung ist der Ahmadiyya-Gemeinde im vergangenen Jahr von der Sachbearbeiterin in der Tat mitgeteilt worden, dass die Art der Nutzung des Gebäudes als Moschee in diesem Mischgebiet planungsrechtlich zwar grundsätzlich zulässig sei, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und dass insbesondere auch den Bestimmungen der Stellplatzsatzung entsprochen wird.
Nach mehreren Nachbesserungen der Planungsunterlagen durch die Ahmadiyya-Gemeinde wurde letztlich der erforderliche Stellplatznachweis erbracht und die vorgesehenen Art der Nutzung aus planungsrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig eingeschätzt – was jedoch keinesfalls gleichzusetzen ist mit einer Baugenehmigung durch die Bauaufsicht.
Es ist seitens der Fachabteilung mehrfach – auch schriftlich – ausdrücklich gegenüber der Ahmadiyya-Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass für die beabsichtigte Nutzungsänderung in jedem Falle eine Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach beantragt werden muss. Zudem können für eine Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung seitens der Bauaufsicht durchaus auch noch andere Kriterien eine Rolle spielen. Ein Bauantrag ist jedoch bis heute noch nicht bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
Weder der Erste Stadtrat, noch der Bürgermeister, noch der Magistrat, noch die Stadtverordnetenversammlung können sich über dieses Verfahren hinwegsetzen und von sich aus eine „Genehmigung zur Umwidmung in eine Moschee“ erteilen.
Im Übrigen habe ich persönliche Gespräche mit Vertretern der Ahmadiyya-Gemeinde erst geführt, nachdem sie das Gebäude – laut damaliger Auskunft soll das bereits im Dezember 2009 geschehen sein – gekauft hatten.“
„Es liegt der Fakt vor, dass die Ahmadiyya-Leute das ehemalige Firmengebäude im Theodor-Heuss-Ring 48 gekauft haben. Nach eigenem Bekunden taten sie dies erst, nachdem ihnen eine Genehmigung zur Umwidmung in eine Moschee vom Ersten Stadtrat zugestanden worden sei. Die Verwaltungsspitze allerdings erklärt, es läge ja noch gar kein Antrag auf (…) Umwidmung auf eine Moscheenutzung vor.“
Erster Stadtrat Dietmar Kolmer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Behauptung, er habe der Ahmadiyya-Gemeinde eine Genehmigung zur Umwidmung des Gebäudes in eine Moschee erteilt und gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
„Im Zuge der Bauberatung durch die städtische Fachabteilung ist der Ahmadiyya-Gemeinde im vergangenen Jahr von der Sachbearbeiterin in der Tat mitgeteilt worden, dass die Art der Nutzung des Gebäudes als Moschee in diesem Mischgebiet planungsrechtlich zwar grundsätzlich zulässig sei, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und dass insbesondere auch den Bestimmungen der Stellplatzsatzung entsprochen wird.
Nach mehreren Nachbesserungen der Planungsunterlagen durch die Ahmadiyya-Gemeinde wurde letztlich der erforderliche Stellplatznachweis erbracht und die vorgesehenen Art der Nutzung aus planungsrechtlicher Sicht für genehmigungsfähig eingeschätzt – was jedoch keinesfalls gleichzusetzen ist mit einer Baugenehmigung durch die Bauaufsicht.
Es ist seitens der Fachabteilung mehrfach – auch schriftlich – ausdrücklich gegenüber der Ahmadiyya-Gemeinde darauf hingewiesen worden, dass für die beabsichtigte Nutzungsänderung in jedem Falle eine Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Kreises Offenbach beantragt werden muss. Zudem können für eine Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung seitens der Bauaufsicht durchaus auch noch andere Kriterien eine Rolle spielen. Ein Bauantrag ist jedoch bis heute noch nicht bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
Weder der Erste Stadtrat, noch der Bürgermeister, noch der Magistrat, noch die Stadtverordnetenversammlung können sich über dieses Verfahren hinwegsetzen und von sich aus eine „Genehmigung zur Umwidmung in eine Moschee“ erteilen.
Im Übrigen habe ich persönliche Gespräche mit Vertretern der Ahmadiyya-Gemeinde erst geführt, nachdem sie das Gebäude – laut damaliger Auskunft soll das bereits im Dezember 2009 geschehen sein – gekauft hatten.“



