Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt 2010 der Kreisstadt Dietzenbach
Landrat Oliver Quilling hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 der Kreisstadt Dietzenbach mit erheblichen Auflagen genehmigt.
Der Ende Mai von den Stadtverordneten verabschiedete Haushalt weist 47,158 Mio. Euro bei den ordentlichen Erträgen aus. Dem gegenüber stehen aber ordentliche Aufwendungen in Höhe von 65,324 Mio. Euro. Somit ergibt sich ein Fehlbedarf von rund 18,164 Mio. Euro. Der Geldabfluss steigert sich auf rund 19 Mio. Euro. Dieser ist aus kurzfristigen Liquiditätskrediten (Kassenkredite) zu finanzieren
Für die Finanzierung von Investitionen ist die Aufnahme von langfristigen Krediten in einer Größenordnung von 5,976 Mio. Euro vorgesehen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Offenbach behält sich eine Einzelkreditgenehmigung für den jeweiligen Einzelkredit vor.
Als größte Aufwandsposten im laufenden Betrieb sind die Sozialausgaben zu nennen, gefolgt von der Unterhaltung der städtischen Gebäude, der Straßen, Wege, Plätze, und der kulturellen Einrichtungen sowie des Brandschutzes und der öffentliche Sicherheit und Ordnung.
In seinem durch zahlreiche Auflagen geprägten Genehmigungsschreiben fordert der Landrat die Kreisstadt unter anderem
- eine rechtskonforme Straßenbeitragssatzung unverzüglich zu erlassen. (Ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt zwischen dem ehemaligen Bürgermeister Gieseler und der Stadtverordnetenversammlung wurde von den Richtern so entschieden, dass die Stadtverordnetenversammlung eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen hat)
- die Übertragung von Einrichtungen oder Unterhaltsleistungen an deren Nutzer zu forcieren
- eine interkommunale Zusammenarbeit in allen geeigneten Bereichen anzustreben
Als positiv wird in dem Schreiben der Kommunalaufsicht hervorgehoben, dass der Anteil der Personalkosten an den Aufwendungen gering ist. Der gestartete Aufbau eines Facility Managements und der Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit sei zu begrüßen.



