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Mindestens 3G in allen städtischen Liegenschaften

Ab Montag, 06. Dezember 2021

Ab Montag, dem 06. Dezember 2021, gilt in Innenräumen aller städtischen Liegenschaften (mindestens) die 3G-Regel. Beim Dietzenbacher Capitol beispielsweise oder der Stadtbücherei gilt bereits die 2G-Regelung.

Der Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung und der Städtischen Betriebe wird nur noch Personen gestattet, die einen Impfnachweis vorzeigen, über einen Genesenennachweis verfügen, einen tagesaktuellen dokumentierten Testnachweis erbringen und bei Kindern und Jugendlichen ein Schülertestheft vorzeigen. Diese Regelung betrifft Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden, externe Dienstleister, Handwerker, Beschäftigte anderer Behörden und Institutionen und natürlich die Belegschaft. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Weiterführende Regelungen gelten bei Veranstaltungen im Dietzenbacher Capitol, bei Besuchen der Stadtbücherei sowie beim Betreten der Innenräume von Sport- & Freizeitanlagen. Hier gilt und bleibt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Die Außengelände des Wert- & Altstoffhofes und des Grünabfallsammelplatz sind nicht von den 2G- und 3G-Regelungen betroffen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske sowie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln verpflichtend sind.

06.12.2021