Personalausweis Informationserteilung

Teaser

Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Rechtsgrundlage(n)