Personalausweis Informationserteilung
Teaser
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Volltext
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.