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Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert. 
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung, 
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage: 

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt

Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main

Öffnungzeiten:
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkungen: Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.