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Übermittlungssperre Ihrer im Zentralregister für Ausländer gespeicherten Daten beantragen

Leistungsbeschreibung

Leben Sie als Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland, dann stehen Ihre personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Daraus können öffentliche Stellen Informationen über Sie erhalten.

Auch nicht-öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Daten aus dem Ausländerzentralregister erhalten.

Sie können eine Übermittlungssperre Ihrer personenbezogenen Daten beantragen, wenn Sie eine Gefahr für sich oder Ihre Angehörigen sehen. Die Daten werden gesperrt, wenn:

  • Ihre schutzwürdigen Interessen oder die einer anderen Person durch die Übermittlung der Daten beeinträchtigt werden können oder
  • bei Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle.

Gesperrte Daten sind mit einer Übermittlungssperre versehen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen (ohne Ihre Stellungnahme) an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden.

Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist die Sperre auch gegenüber Behörden wirksam. Wie lange die Sperre gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über Ihre Identität
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise darüber, dass Sie oder eine andere Person durch die Übermittlung in Gefahr geraten können
     

Welche Gebühren fallen an?

keine

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Behörde unterschiedlich

Anträge / Formulare

Formulare: erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Die Übermittlung von Daten trotz bestehender Übermittlungssperre ist im Einzelfall erlaubt, wenn an der Kenntnis der gesperrten Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht (zum Beispiel, um Straftaten zu verfolgen).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Kreis Offenbach - Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg

    Öffnungzeiten:
    Bürgerservice Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr

  • Kreis Offenbach - Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Asyl, Rückführung

    Werner-Hilpert-Straße 1
    63128 Dietzenbach