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Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Volltext

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfall kalendern entnommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

4. Abschnitt

 finden Sie hier

Teaser

Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen. 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Eigenbetrieb der Kreisstadt Dietzenbach

Kreisstadt Dietzenbach
Städtische Betriebe Dietzenbach

Max-Planck-Straße  13–15
63128 Dietzenbach

Kontakt