Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

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Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

Volltext

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) o
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Kosten

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.