Abwassergebühr
Volltext
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
2. Abschnitt
In Dietzenbach ist die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr unterteilt.
Die Schmutzwassergebühr (Einleiten von häuslichem Schmutzwasser) bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch auf dem Grundstück; die Niederschlagswassergebühr wird nach der versiegelten Grundstücksfläche berechnet.
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Ansprechpunkt
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.