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Adressänderung für eID-Karte beantragen

Volltext

Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
 

Verfahrensablauf

  • Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen
  • Sie müssen umgezogen sein

Erforderliche Unterlagen

  • eID-Karte
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
     

Frist

Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach