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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

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Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach