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Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

Volltext

Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind und Ihren Kanzleisitz in einen anderen Kammerbezirk verlegen, muss bei der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Antrag auf Aufnahme gestellt werden.

Gleiches gilt, wenn eine Rechtsanwalts-GmbH ( RA-GmbH) oder Rechtsanwalts-AG (RA-AG) ihren Sitz verlegt.
 

Ansprechpunkt

an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Ferner ist die bisher zuständige Rechtsanwaltskammer über die Kanzleisitzverlegung zu informieren.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Erforderliche Unterlagen

  • ­ Ausgefülltes Antragsformular
  • ­ Fragebogen zum Antragsformular
  • ­ Aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO (Original) bzw. gem. § 59j BRAO (Original).
     

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen:

  • Rechtsanwaltskammer Kassel:
  • 77,00 Euro  (RA/RAin)
  • 384,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt:
  • 60,00 Euro  (RA/RAin)
  • 150,00 Euro (RA-GmbH, RA-AG)
     

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr