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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Volltext

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

Ansprechpunkt

das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Kosten

Keine

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Frau Ute Weber

Kreisstadt Dietzenbach
Ordnungsangelegenheiten / Straßenverkehrsbehörde

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach