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Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

  • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
  • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
  • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
  • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
 

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sicherheit & Ordnung

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Herr Markus Hockling