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Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)

Volltext

Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.

Ansprechpunkt

Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung

Kosten

Keine

Frist

Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.

Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
 

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Dezernat 14.2

Scheidemannplatz 1
34117 Kassel

Öffnungzeiten:
Sie können uns telefonisch montags - donnerstags von 08.00-16.30 Uhr und persönlich montags, donnerstags und freitags von 08.00-12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00-16.30 Uhr erreichen.