Inhalt

Bebauungsplan

Volltext

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
     

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ansprechpunkt

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
 

Bebaungspläne in Dietzenbach

Bebauungspläne im Verfahren

Eine Übersicht zu den einzelnen Bebauungsplänen, die im Verfahren beziehungsweise in Bearbeitung sind, finden Sie auf der Homepage der Kreisstadt Dietzenbach.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Kreisstadt Dietzenbach können nach Vereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden. 

Zusätzlich stellt Ihnen die Kreisstadt Dietzenbach die rechtskräftigen Bebauungspläne über ein Geoinformationssystem (GIS) zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bauantragswesen

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Zuständige Stelle

Bauberatung

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach