Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Teaser

Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Frist

Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsangelegenheiten & Straßenverkehr

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Frau Elena Kesler