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Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Volltext

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten »zumutbaren Belastung« erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Das Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Kind wohnt.

Zuständige Stelle

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagesstätten und Fördermittelabrechnung

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach