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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

•    Lebenspartnerschaftsurkunde
•    Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

•    neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
•    als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
 

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt,

  • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

•    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
•    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
•    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Was sollte ich noch wissen?

  • Ab dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen; die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Online-Dienste

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Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist 

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
 

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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