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Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Volltext

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle gefunden.