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Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE, C1E erweitern

Leistungsbeschreibung

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen C, CE, C1, C1E beantragen.

Die Klasse C berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge mit über 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Zudem dürfen Sie mit dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ziehen. Sie müssen einen Führerschein Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Es beträgt 18 Jahre für Personen während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Die Fahrerlaubnis Klasse C1 berechtigt Sie zum Führen von leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Das Fahrzeug darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz haben. Zudem darf ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse gezogen werden. Voraussetzung für den Führerschein in der Klasse C1 ist der Besitz des Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren.

Die Fahrerlaubnis Klasse CE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem benötigen Sie für diese Klasse den Führerschein der Klasse C.

Die Fahrerlaubnis Klasse C1E berechtigt Sie zum Führen Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal so schwer sein, wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Für diese Klasse müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 besitzen.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Klasse C: mindestens 21 Jahre (in bestimmten Fällen 18 Jahre) und Vorbesitz Klasse B
  • Klasse CE:  mindestens 21 Jahre alt (in bestimmten Fällen 18 Jahre) und Vorbesitz Fahrerlaubnis der Klasse C
  • Klasse C1: mindestens 18 Jahre und Vorbesitz Führerschein Klasse B
  • Klasse C1E: mindestens 18 Jahre alt und Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
  • Vorliegen der Eignung und Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung einer Fahrschule
  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat). Genauere Infos finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden

Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweiliges zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung der alte Originalführerschein abzugeben.

Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach