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Betreuungsgeld

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Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt.  Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.

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Zuständige Stelle

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt

Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main

Öffnungzeiten:
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr