Betriebssicherheit
Volltext
Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
- Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
- Maßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz
- Maßnahmen für hochgelegene Arbeitsplätze z.B. auf Gerüsten oder auf Leitern
- Prüfung von Arbeitsmitteln
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
Ansprechpunkt
an das zuständige Regierungspräsidium
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.
Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie
zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:
- Telefon: +49 611-3309-0