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Brütereien Zulassung

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

Kosten

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Formulare

elektronischer Vordruck

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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