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Eignung als sachverständige Stelle laut Heizkostenverordnung, Nachweis

Volltext

Heizkostenverteiler zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs dürfen nur verwendet werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde. Für die Prüfung und Bestätigung der Eignung der Bauarten von Verteilern sind sachverständige Stellen zuständig.

Als sachverständige Stellen können natürliche und juristische Personen tätig sein, deren Eignung als sachverständige Stelle behördlich bestätigt wird. Diese Bestätigung müssen Sie beantragen und Ihre Eignung nachweisen.
 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einbringen.

Diese prüft in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Ihre Eignung und stellt gegebenenfalls einen Bescheid über die nachgewiesene Eignung aus.
 

Ansprechpunkt

an die Hessische Eichdirektion

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben und Nachweis über die geeignete räumliche Unterbringung und die technische Ausstattung der sachverständigen Stelle nach den Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
  • Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, das heißt, neutrale und objektive Prüftätigkeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit der Leitung und des Personals
  • Angaben zur Art der zu begutachtenden Heizkostenverteiler
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel für die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der sachverständigen Stelle  

HINWEIS : Die zuständige Stelle kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit es für die Beurteilung der Bestätigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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