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Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)

Volltext

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.

Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.

Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.

Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.

Ansprechpunkt

In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll.

Erforderliche Unterlagen

Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen.
Sie können sich auch persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Kosten

Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand.

Bearbeitungsdauer

Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Rechtsgrundlage(n)

  • Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • Artikel 1 (Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen)

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Einheitlicher Ansprechpartner

    Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt

    Öffnungzeiten:
    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

  • Regierungspräsidium Gießen - Dezernat I 11.1 - IT-Management und -Betrieb

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

    Öffnungzeiten:
    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Regierungspräsidium Gießen - Dezernat I 11.1 - IT-Management und -Betrieb

    Öffnungzeiten:
    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja