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Einstiegsgeld

Leistungsbeschreibung

Ziel ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit von Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen und dadurch Arbeitslosigkeit beenden.

Das Einstiegsgeld kann für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach Existenzgründung beziehungsweise Aufnahme der Erwerbstätigkeit gewährt werden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Neugründung (alleine oder im Team)
  • Übernahme eines Betriebs
  • erneute Existenzgründung ("Zweite Chance")
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer

Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Höhe
in der Regel 50 Prozent, maximal 100 Prozent der Regelleistung des ALG II.
Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit des Antragstellers und der Anzahl der Angehörigen ab. Sie wird vom Fallmanager der zuständigen Stelle individuell festgelegt.

Dauer des Bezuges

  • maximal 24 Monate, wobei der Zuschuss gegebenenfalls in kürzeren Bewilligungsabschnitten (in der Regel 6 Monate) gezahlt wird
  • nur für die Dauer der Erwerbstätigkeit

Wenn die Förderung länger als 6 Monate dauern soll, so wird in der Regel der Zuschuss gekürzt (Zuschussdegression).

Auszahlung
monatlich, jeweils am Monatsende 

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung kann Ihnen nicht gewährt werden.

HINWEIS: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.

An wen muss ich mich wenden?

  • die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) oder
  • das örtlich zuständige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur und des kommunalen Trägers oder der zugelassene kommunale Träger)
  • den zugelassenen kommunalen Träger

Welche Fristen muss ich beachten?

Zeitpunkt der Antragstellung
Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellen.
Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie die Antragsformulare abholen beziehungsweise sich zuschicken lassen.

Abgabefrist
Für die Abgabe des Antragsformulars und der weiteren Dokumente gibt es keine Frist. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist jedoch erst möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben
 

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Existenzgründung:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • gegebenenfalls weitere Nachweise für die Ausübung einer selbstständig Tätigkeit, z.B. Unfallversicherung, Geschäftshaftpflicht
  • Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern

bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich:

  • entsprechende Erlaubnis:

HINWEIS: Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen.

bei Handwerksberufen zusätzlich:

  • Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes

bei Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit:

  • Kopie des Arbeitsvertrages 

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung können jedoch weitere Kosten entstehen, so etwa für:

  • Anmeldung eines Gewerbes,
  • Erlaubnisse,
  • fachkundige Stellungnahme,
  • Eintrag in
    • Handwerksrolle oder
    • Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die

  • Arbeitslosengeld II beziehen und
  • vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit arbeitslos waren.

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben kann anderweitig nicht sichergestellt werden.
  • Die Höhe der Entlohnung und die Art der Tätigkeit dürfen nicht gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.

bei Existenzgründung:

  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • selbstständige Tätigkeit hat hauptberuflichen Charakter

bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

  • unselbstständige Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche

HINWEIS: Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und/oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei

  • bereits bestehender Erwerbstätigkeit in hauptberuflichem Umfang,
  • Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Beginn des Folgemonats erlischt der Anspruch auf Einstiegsgeld). 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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