Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Volltext
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Einspruch / Berichtigung
Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung während der Einsichtsfrist zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Frist
Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 17 BWG
- § 17 Bundeswahlgesetz (BWG)
- §§ 14 - 23 Europawahlordnung (EuWO) - Wählerverzeichnis
- § 17 Bundeswahlgesetz (BWG) - Wählerverzeichnis und Wahlschein
- §§ 14 - 24 Bundeswahlordnung (BWO) -Wählerverzeichnis
- § 12 Landtagswahlgesetz (LWG) - Wählerverzeichnis
- §§ 3 - 11 Landeswahlordnung (LWO) - Wählerverzeichnis
- § 8 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wählerverzeichnis
- §§ 7 - 15 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wählerverzeichnisse
Hinweise (Besonderheiten)
Erforderliche Unterlagen
Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Eintragung ist für Sie kostenlos.