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Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige

Volltext

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen bzw. bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Als Ergebnis wird eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ausgestellt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Gewerbeanmeldebestätigung
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Sachkundenachweis
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Körperlicher Eingnungsnachweis
  • Formloser Antrag
  • Nachweis Haftpflichtversicherung

Kosten

Es werden Gebühren in der Höhe von 102,26 Euro - 2.812,11 Euro erhoben.

Frist

Es sind keine Fristen festgelegt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 7 Sprengstoffgesetz

Rechtsbehelf

Klage innerhalb 4 Wochen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Öffnungzeiten:
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja