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Elektrogeräte (Marktüberwachung)

Volltext

Die Hessische Eichdirektion überwacht bei »energiebetriebenen« und »energieverbrauchsrelevanten« Produkten, dass die Anforderungen der EU eingehalten werden. Dies betrifft beispielsweise das »Glühlampenverbot« und die »Standby-Verordnung«. In diesen und vielen anderen Verordnungen der EU werden z.B. Mindestwerte für die Effizienz und Höchstwerte für den Stromverbrauch festgelegt.

Wird festgestellt, dass Grenzwerte überschritten werden, muss das Produkt vom Markt genommen und darf nicht mehr hergestellt werden. Ggf. ist ein Bußgeld fällig.

Ein zu hoher Stromverbrauch ist für den Endverbraucher in den meisten Fällen nur schwer nachweisbar, hat aber über die Lebensdauer des Produkts oft eine deutliche Auswirkung z.B. auf die Stromrechnung. Hat die Eichdirektion einen Verstoß nachgewiesen, können auch Gewährleistungsansprüche deutlich leichter durchgesetzt werden.
 

Ansprechpunkt

Für ganz Hessen ist zuständig die Hessische Eichdirektion in Darmstadt.
Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei fehlenden Angaben auf den Produkten oder im Internet oder bei Verdacht auf falsche Angaben (Lampe ungewöhnlich Dunkel, Netzteil heiß etc.) werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich.

Kosten

Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst und weist nicht nur auf einen möglichen Verstoß hin.

Frist

Das Produkt sollte noch erhältlich sein.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Maßgeblich ist der »Zeitpunkt des Inverkehrbringens«. Wenn ein Händler beispielsweise Glühbirnen seit einem Jahr auf Lager hat, kann er sie nach geltendem Recht noch weiterverkaufen, wenn diese vor einem Jahr zulässig waren. Nur importiert oder hergestellt werden dürfen sie nicht mehr.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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