Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Volltext
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpunkt
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen: