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Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Volltext

Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Voraussetzungen

Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

Kosten

Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja