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Erweiterung um Klasse B beantragen

Volltext

Sie könne Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse B stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebe-scheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Frist

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

  • je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach