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Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheini-gung)
  • aktueller Führerschein
  • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  •  Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  •  Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

  • je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach