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Feldes- und Förderabgabe Feststellung

Volltext

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Stelle den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen.

Voraussetzungen

Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:

  • marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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