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Frühförderung Hörgeschädigte

Volltext

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

Erforderliche Unterlagen

Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie das gelbe Heft der U -Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt

Rechtsgrundlage(n)

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Zuständige Stelle

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