Freiwilliges Soziales Jahr
Volltext
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.
In folgenden Bereichen der sozialen Arbeit kann ein FSJ abgeleistet werden:
- Gesundheitswesen
- Altenpflege
- Behindertenhilfe
- Kindertagesstätten
- Kinder- und Jugendarbeit
Hierbei ist auch ein Einsatz im Ausland möglich.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger , bei dem Sie gern das FSJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.
Ansprechpunkt
Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie nur bei zugelassenen FSJ-Trägern ableisten. Diese Träger sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.
Eine Liste der Träger finden Sie im Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen.
Voraussetzungen
Teilnehmer an einem FSJ
- müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
- dürfen bis zur Beendigung des Dienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hinweis:
- Der Kindergeldanspruch besteht während des FSJ weiter.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Träger, welche Unterlagen er für eine Bewerbung von Ihnen benötigt.
Frist
Das FSJ kann für eine Dauer von sechs bis 18 Monaten abgeleistet werden, wobei die Regelzeit 12 Monate beträgt. Es beginnt in der Regel jeweils am 1. September.
Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern gleich (in der Regel bis 31. März des Jahres). Erkundigen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen
Hinweise (Besonderheiten)
Sonstiges
Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung
Die Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens 130,00 Euro, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation variieren kann. Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie eine Kostenpauschale. Unterkunft und Verpflegung können Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Träger verantwortlich.