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Geburt im Ausland beurkunden lassen

Leistungsbeschreibung

Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person

  • ihren Wohnsitz hat oder
  • ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:

  • Beurkundung im Geburtenregister: 47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine Abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. 
 

Standesamt Offenbach

Die Kreisstadt Dietzenbach bildet mit der Stadt Offenbach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit dem Namen "Standesamt Offenbach am Main". Der Sitz befindet sich in Offenbach.

Standesamt Offenbach am Main

Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main

Informationen und Kontakte:

  • Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
  • Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
  • Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Offenbach


Online-Dienste

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Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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