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Hilfeplan aufstellen

Volltext

Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan.  Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:

  • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
  • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
  • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )

Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:

  • die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
  • der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen

Ansprechpunkt

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich - je nach Einzelfall

Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

für die Erstellung des Hilfeplans: keine

Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen  können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach