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Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Anträge / Formulare

In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Produkthaushalt, Steuern & Gebühren

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Frau Christine Korb