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Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Volltext

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Formulare

In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Produkthaushalt, Steuern & Gebühren

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Frau Christine Korb