Hundesteuer - Hund anmelden
Volltext
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Ansprechpunkt
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
Frist
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Weitere Informationen für Dietzenbach
- Anmeldeformular Hundesteuer ( 276 kB )
- Abmeldeformular Hundesteuer ( 219 kB )
- Hundesteuersatzung ( 213 kB )
- Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier
Bestandsaufnahme zur Hundesteuer
In der Zeit vom 17. März bis Ende Juni 2025 wird im Auftrag der Kreisstadt Dietzenbach durch die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Die Befragungen finden montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags zwischen 9.00 und 17:00 Uhr statt.
Wichtige Information: Die Mitarbeitenden der Firma Springer können sich ausweisen und werden keine Häuser oder Wohnungen betreten. Zudem wird kein Geld an der Haustür kassiert!