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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Volltext

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Form der Erziehungshilfe kommt bei besonders schwerwiegenden Problemen und akuten Gefährdungssituationen in Frage. Diese Hilfe konzentriert sich daher ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, aber auch deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln,
  • Konflikte selbständig zu lösen und
  • eine eigenständige Lebensführung zu erreichen

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Voraussetzungen

Bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, die sowohl in ambulanter als auch stationärer Form umgesetzt werden kann. Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Die Sorgeberechtigten müssen sich im Falle einer (teil-)stationären Hilfe möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen. Ist das Einkommen zu gering, ist ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bitte beachten Sie entsprechende Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts.

Formulare

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Hilfen zur Erziehung werden in der Regel von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Eltern können zwischen verschiedenen Anbietern wählen, wenn diese vergleichbare Angebote machen und damit keine höheren Kosten entstehen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach