Inhalt

Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • gültiger EU- Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Kreis Offenbach - Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach