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Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Für bis zum 28.02.2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in Hessen Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der sog. "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

  • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fahrzeuge mit einem roten Oldtimerkennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder bzw. 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
  • Ggf. Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeuges / der Fahrzeuge als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
  • Versicherungsbestätigung für rote Oldtimer-Kennzeichen

Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an

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Zuständige Stelle

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