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Saisonkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.

Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.

Online-Dienste

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen und die erforderlichen Unterlagen beibringen.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:

  • erstmalige Zulassung,
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung,
  • Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks, Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks).

Die geltenden Vorschriften für die jeweiligen Zulassungsvorgänge sind zu beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. SEPA Mandat
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
  • bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
  • bei Vertretung des Halters: Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Grundgebühr beträgt 27,90€.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweiligen Zulassungsbehörde. Bei Vorsprache ggf. sofort.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Bemerkungen

Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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