Inhalt

Kfz-Schein: Änderungen (Änderungen Zulassungsbescheinigung Teil I)

1. Abschnitt

Allgemeine Informationen:

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich gemeldet werden.

Bei erstmaligem Umzug innerhalb des Kreises Offenbach am Main oder innerhalb der Kreisstadt Dietzenbach besteht die Möglichkeit, gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Kreises Offenbach ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig.

Für weitere Änderungen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Offenbach.

Unterlagen und Gebühren:

Für die Umschreibung benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Kfz-Schein 

Gebühren: 10,80 Euro pro Kraftfahrzeugschein  

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice im Rathaus

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach